IT.NRW ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Website https://db.badegewaesser.nrw.de/badegewaesser-nrw/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht mit der BITV NRW vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am Datum der Erstellung erstellt (12.10.2018 L 256/105 Amtsblatt der Europäischen Union DE (1)Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1)). Nennen Sie die zur Erstellung der Erklärung verwendete Methode (siehe Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission (1) — OP: Nummer dieses Beschlusses einfügen). Die Erklärung wurde zuletzt am 29.01.2020 überprüft.
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